JobTicket im Kommunalverbund
Das JobTicket ist – genau wie das Monatsabo MIA oder MIAPlus – der Schlüssel für das regelmäßige Fahren mit Bus oder Bahn.
Die Idee: möglichst viele Beschäftigte eines Arbeitgebers kaufen sich ein Ticket für Bus und Bahn, deswegen gibt es vom Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN) Sonderkonditionen: das JobTicket.
Weil die Mitglieder des Kommunalverbunds – 28 Städte, Gemeinden und Landkreise – sich zusammenschließen, können deren Beschäftigte ein rabattiertes Ticket erwerben. Die Kommunen und der Kommunalverbund schließen dazu einen Vertrag miteinander und mit dem VBN bzw. der Bremer Straßenbahn AG (BSAG). Starttermin für den Vertrag ist der 1. November 2020.
Als Beschäftigte gelten im Vertrag alle Personen - auch Auszubildende - die entweder bei den Mitgliedskommunen direkt oder deren Gesellschaften und Eigenbetrieben arbeiten. Dies gilt also z.B. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kommunalen KiTas, Krankenhäusern oder Bauhöfen. Die Mitgliedskommune bestätigt auf dem Antrag, dass die Person bei ihr – oder eben einer Gesellschaft – arbeitet.
Das JobTicket gibt es für Neueinsteiger genau so wie für Umsteiger vom JahresTicket MIA oder MIAplus.
Was es genau kostet, hängt davon ab, wie viele Personen sich beteiligen: durch den Zusammenschluss wird die Rabattstufe 2 mit ungefähr 15 % geringeren Kosten erreicht (200 bis 699 Tickets).
Falls sich in Folgejahren insgesamt mehr als 700 Personen beteiligen, wird es in Rabattstufe 3 noch günstiger (ca. 22 %).
Bei weniger als 200 Personen beträgt die Einsparung in Rabattstufe 1 rund 10 %.
Beispiele:
- Ein MIAplus-Ticket der Preisstufe C – zum Beispiel von Bremen nach Delmenhorst oder von Achim nach Bremen – kostet im Monat 98,80 €. Das JobTicket würde stattdessen in Rabattstufe 2 nur 84,10 € kosten. Im Jahr spart man so über 150,00 €.
- Von Twistringen nach Bremen (Preisstufe F) kostet das JobTicket monatlich 139,40 € statt 163,70 € - jährlicher Einspareffekt über 270,00 €.
Die Kosten für die Fahrt mit dem Pkw liegen laut ADAC-Autokostenrechner im Vergleich und gerundet bei monatlich 407,00 € (Bremen – Delmenhorst), 656,00 € (Achim – Bremen) und 1.162,00 € (Twistringen – Bremen). (Quelle: ADAC-Autokostenrechner, Durchschnitt über 6 Modelle zwischen Toyota Yaris und BMW X3).
Das JobTicket gilt montags bis freitags für die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Am Wochenende und an Feiertagen gilt es für den gesamten Verbundraum – von Lemförde bis an die Nordseeküste, vom Ammerland bis in die Landkreise Verden und Rotenburg. Außerdem kann man einen weiteren Erwachsenen und vier Kinder ohne extra Fahrtkosten mitnehmen (gilt nicht bei dem JobTicket für Auszubildende). Im Gegensatz zum MIA-Ticket ist das JobTicket nicht übertragbar.
Detaillierte Informationen gibt es beim VBN im Internet oder telefonisch unter 0421 59 60 59.
Wer ein JobTicket haben möchte, bestellt dies – HIER online (wichtig ist, dass Sie bei der Bestellung die Produkte „JobTicket Erw. – Kommunalverbund“ oder „JobTicket Azubi – Kommunalverbund“ wählen), per Mail oder per Post – direkt bei der BSAG. Die Kosten für das Ticket werden monatlich direkt von der BSAG abgebucht.
Dazu kommt eine jährliche Servicegebühr in Höhe von 18,00 € (monatlich 1,50 €).
Diese wird pro Vertragsjahr erhoben und ist bei den Beispielen zu den Einspareffekten bereits berücksichtigt.
Weitere Informationen:
- Flyer JobTicket im Kommunalverbund (sh. unten)
- Bestellschein JobTicket (sh. unten)
- Berechtigungsnachweis für "MEINE BSAG" für diejenigen, die ihr JobTicket online bestellen (sh. unten)
- Internetseite des Verkehrsverbundes zum JobTicket
- Internetseite der BSAG zum Abo
- Internetseite von Cambio zum Carsharing
Sie möchten jemand persönlich fragen?
- 0421 5596-666, Bremer Straßenbahn AG (BSAG) speziell zum JobTicket
- 0421 59 60 59, VBN-Service-Auskunft rund um die Uhr, z.B. zum Tarif oder Verkehrsverbindungen
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Dokumente
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Flyer JobTicket Kommunalverbund (2 MB) |
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Anlage 3 Bestellschein JobTicket (539 kB) |
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Anlage 4 Berechtigungsnachweis (475 kB) |
Kommentare (13 gesamt)
Abnahme-Zeitraum
JobTickets müssen grundsätzlich mindestens 12 Monate abgenommen werden.
Was ist mit grundsätzlich gemeint?
Ein Ausscheiden aus dem JobTicket - ohne dass der Mitarbeiter die Kommune verlässt - ist nur nach Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres möglich.
Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn nach einem Umzug der Wohnort außerhalb des VBN-Gebietes liegt, das Beschäftig
Ausgesteuerte Mitarbeiter
Muss ein Mitarbeiter sein JobTicket zurückgeben, wenn er ausgesteuert wird (z.B. Ende der Lohnfortzahlung wegen Krankheit)?
Laut Auskunft der BSAG kann, wer z.B. in Elternzeit geht, das JobTicket trotzdem weiter nutzen. Dies gilt auch für das Ende der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das Ticket muss deswegen nicht zurückgegeben werden.
Der Mitarbeiter hat das Ticket für 12 Monate bestellt
Berechtigte für das JobTicket
Als Berechtigte für das JobTicket gelten alle ständigen Mitarbeiter, die nicht ausgesteuert oder ohne Bezüge beurlaubt sind. Welche Fälle sind damit gemeint?
Ausgesteuerte Mitarbeiter sind diejenigen, die nicht auf der aktuellen Gehaltsliste der Kommune stehen. Das ist für folgenden Fall wichtig: angenommen jemand zahlt sein Ticket nicht (oder die Abbuchung schlägt fehl), dann spricht die BSAG den Kommunalverbund als zentral
JobTicket auch für Ehrenamtliche?
Zählen Ehrenamtliche einer Gemeinde (z.B. Ratsmitglieder) auch zu den Berechtigten für das JobTicket?
Als „Beschäftigte“ der Kommune im Sinne des JobTicket-Vertrags können höchstens so genannte „Ehrenbeamte“ gelten. Sonstige Ehrenamtliche sind derzeit keine Berechtigte für das JobTicket.
Frist zur Bestellung der JobTickets
Bis zu welchem Datum müssen die Anträge der Interessierten bei der BSAG vorliegen?
Die Bestellung des JobTickets für den Starttermin am 1. November 2020 muss bereits bis zum 30. September 2020 bei der BSAG eingehen.
Rabattstufe
Wann wird die Vereinbarung mit der endgültigen Rabattstufe geschlossen?
Vermutlich in der erste Woche im September, sobald die Rückläufe der Kommunen ausgewertet sind und somit feststeht, wie hoch die Anzahl der bestellten JobTickets sein wird.
Die Kommunen und ihre für das JobTicket benannten Ansprechpartner erhalten dazu eine gesonderte N
Gesellschaften einer Kommune
Zählen zu den kommunal beherrschten Gesellschaften auch diejenigen, die zwar zu 100% kommunal beherrscht werden, aber nicht zu mehr als 50% durch Mitglieder des Kommunalverbunds?
Nein, die Gesellschaft müsste mehrheitlich (mind. 51 %) von Mitgliedern des Kommunalverbunds beherrscht werden, damit deren Mitarbeiter für das JobTicket berechtigt sind.
JobTicket für Beamte
Gehören Beamte auch zum Kreis der potenziellen Nutzer des JobTickets und ist dazu gegebenenfalls von einer Mitgliedskommune bereits eine Anfrage zur Zulässigkeit gemäß Beamtenrecht an das Niedersächsische Innenministerium erfolgt?
Beamte sind ebenfalls Berechtigte für das JobTicket, solange eine Kommune bestätigt, dass die Person bei ihr beschäftigt ist.
Eine rechtliche Einordnung im Sinne des Beamtenrechts ist nicht Gegenstand des Vertrags zwischen Kommunalverbund und BSAG und ist daher individu
NordWestBahn und JobTicket
Gehört die NordWestBahn ebenfalls zum Verbund des VBN und gilt damit das JobTicket auch für deren (Teilstrecken-)Nutzer?
Ja, die NordWestBahn ist eines von über 30 Verkehrsunternehmen im VBN (https://www.vbn.de/vbn/die-verkehrsunternehmen), für deren Nutzung JobTicket im Bereich des VBN zur Nutzung vorgesehen ist, z.B. von Oldenburg, Bremen, Osterholz-Scharmbeck oder Wildeshausen.
Anders
Anschlussticket
Ich bin im Besitz eines MIAPlus-Tickets und habe damit die Möglichkeit, ein Anschlussticket zu erwerben, wenn ich außerhalb meines gebuchten Tarifbereichs eine weitere Strecke im VBN-Gebiet ansteuern will.
Gibt es die Möglichkeit, ein Anschlussticket auch in Verbindung
Ja, Sie können das Anschlussticket - wie gewohnt - auch in Verbindung mit dem JobTicket nutzen.
Weser-Kurier-Bike mit dem JobTicket
Ist es möglich, mit dem JobTicket - so wie auch mit dem MIA+ Ticket - für 30 Minuten kostenlos ein Weser-Kurier-Bike zu leihen?
Diese Möglichkeit besteht aktuell leider nicht. Beim Weser-Kurier-Bike handelt es sich um ein Pilotprojekt, für dessen Buchung ein Chip (der z.B. im MIA-Ticket enthalten ist) erforderlich ist.
Umstieg vom MIA-Ticket auf das JobTicket
Wenn ich zum 1. November 2020 vom MIA-Ticket auf das Job-Ticket umsteige, kann ich dann vorzeitig den Jahresvertrag für das MIA-Ticket auflösen oder muss ich dann trotzdem den Differenzbetrag vom MIA-Ticket zum regulären Ticket rückwirkend an die BSAG zahlen?
Es ist möglich, vom MIA oder MIAplus direkt zum JobTicket zu wechseln. Auf dem Bestellformular kann man ankreuzen, dass man wechseln möchte. Man muss weder den bestehenden Vertrag vorzeitig auflösen, noch einen Differenzbetrag zahlen.
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geldwerter Vorteil
Ist das JobTicket ein "geldwerter Vorteil", der versteuert werden muss?
von N.N. | 07.09.2020 09:05Nein, beim JobTicket des Kommunalverbunds handelt es sich grundsätzlich nicht um ein durch den Arbeitgeber ganz oder teilweise unentgeltlich überlassenes Ticket und somit nicht um einen geldwerten Vorteil.
Die Vereinbarung zwischen BSAG und Kommunalverbund bzw. zwischen [mehr] den teilnehmenden Mitgliedskommunen und dem Kommunalverbund stellt lediglich die Möglichkeit dar, ein vergünstigtes Ticket zu erwerben. Sollten Mitgliedskommunen Ihren Mitarbeitern das JobTicket ganz oder teilweise finanzieren, sind steuerrechtliche Konsequenzen durch die entsprechende Kommune zu klären.
„Grundsätzlich stellt die Überlassung des Jobtickets durch den Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn dar. Allerdings sind ab 2019 Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) an Arbeitnehmer, die für ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel nutzen, steuerfrei. Die Steuerfreiheit kommt nach § 3 Nummer 15 Einkommensteuergesetz nur infrage, wenn die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.“, Quelle: https://www.haufe.de/thema/jobticket