Träger Regionalplanung
Das Gebiet des Kommunalverbunds ist administrativ vielfältig gegliedert - unter anderem in zwei Bundesländern, in Niedersachsen im Gebiet von drei Ämtern für regionale Landesentwicklung, in vier Geschäftsbereichen der Niedersächsischen Landesstraßenbauverwaltung und drei Landschaftsverbänden.
Diese Vielfalt gilt auch für die Regionalplanung: Träger der Regionalplanung sind gemäß Niedersächsischem Raumordnungsgesetz
"... die Landkreise und kreisfreien Städte für ihr Gebiet. Die Träger der Regionalplanung nehmen die Aufgabe der Regionalplanung als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises wahr. Die Landkreise und kreisfreien Städte können die Aufgabe der Regionalplanung einem Zweckverband ... übertragen oder sonstige Möglichkeiten der Zusammenarbeit nach dem Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit nutzen, wenn die Abgrenzung des Planungsraums dem Landes-Raumordnungsprogramm nicht widerspricht."
Die Träger der Regionalplanung im Gebiet des Kommunalverbunds haben 2005 die Vereinbarung zu INTRA, dem Interkommunalen Raumstrukturkonzept, sämtlich mit unterzeichnet.
Im Kooperationsmodell des "Grundsatzbeschlusses zur kooperativen Regionalentwicklung" wird als Ziel die akteursübergreifende und thematisch orientierte Zusammenarbeit mit den Trägern der Regionalplanung unter Beibehaltung ihrer Zuständigkeiten formuliert.
Die Mitgliederversammlung des Kommunalverbunds hat 2011 einstimmig beschlossen, allen INTRA-Landkreisen die Mitgliedschaft anzubieten. Mitglied sind der Landkreis Oldenburg (seit 1993) und der Landkreis Osterholz (seit 2012).
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