In Delmenhorst befassten sich am 21.6.2018 rund 45 Fachleute der Bauleitplanung und Bauordnung, der Raumordnung, der Industrie- und Handelskammern und einschlägiger Fachbüros aus dem gesamten Nordwesten mit dem Baurecht zur Einzelhandelssteuerung.
Veranstalter waren der Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen e.V. und die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer. Sie hatten Dr. Olaf Bischopink, Baumeister Rechtsanwälte, Münster, als fachkundigen Referenten eingeladen. Susanne Krebser, Geschäftsführerin Kommunalverbund, und Carola Havekost, Geschäftsführerin bei der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) waren erfreut über das große Interesse am fachlichen Austausch.
Ein zentrales Ziel der Stadt- und Gemeindeentwicklung ist es, attraktive Ortszentren und wohnortnahe Versorgungsstrukturen für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern und zu fördern. Die Einzelhandelsentwicklung spielt dabei eine besondere Rolle. Sie muss planungs- und investitionssicher sowohl für die Kommunen als auch für die Betriebe gestaltet werden.
Große Einzelhandelsbetriebe haben in der Regel Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen einer Gemeinde. Die Kommunen legen daher Positivstandorte für die Ansiedlung größerer Einzelhandelsbetriebe in ihren kommunalen Einzelhandelskonzepten fest.
Im Gegenzug sollen Fehlentwicklungen an ungeeigneten Standorten vermieden und nach Möglichkeit auch korrigiert werden. Der rechtssichere Umgang mit bestehenden Bau- und Planungsrechten bildet für diese kommunale Aufgabe die Grundlage. Zu klärende Fragen sind zum Beispiel: Auf Grundlage welcher städtebaulichen Zielsetzungen können Gemeinden städtebaulich unerwünschte Einzelhandelsnutzungen rechtssicher begrenzen oder ausschließen? In welcher Form sind Bestandsschutz und Entschädigungsfragen zu berücksichtigen?
Dr. Bischopink referierte über die baurechtlichen Grundlagen und Planungsinstrumente zum Umgang mit bestehenden Planungs- und Baurechten und aktuellen zu Neuerungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung.