Raumplanerischer Vertrag
Mit diesem raumplanerischen Vertrag werden die Leitlinien des INTRA im Handlungsfeld „Regionale Zentren und großflächiger Einzelhandel“ für das Gebiet der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Achim, Bassum, Berne, Bremen, Bruchhausen-Vilsen, Delmenhorst, Dötlingen, Ganderkesee, Grasberg, Hambergen, Harpstedt, Grafschaft Hoya, Hude, Kirchlinteln, Langwedel, Lemwerder, Lilienthal, Osterholz-Scharmbeck, Ottersberg, Oyten, Ritterhude, Schwanewede, Stuhr, Syke, Thedinghausen, Twistringen, Verden, Weyhe und Worpswede konkretisiert. In diesem Rahmen werden erstmals wechselseitig verbindliche Ziele und Verfahren zur Steuerung von regionalen Entwicklungen vereinbart. Damit wird ein Beitrag für einen vertrauensvollen Umgang miteinander und für die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit in der Region geleistet.
Mit diesem raumplanerischen Vertrag verfolgen die Vertragspartner die Zielsetzung, sich über die Einzelhandelssteuerung und Ansiedlungsregeln für alle Einzelhandelsgroßprojekte und Nahversorgungsprojekte über 800 qm Verkaufsflächen der Region Bremen zu verständigen. Dabei bleibt jedoch die kommunale Planungshoheit als Wesensbestandteil der Selbstverwaltungsgarantie im Sinne der Letztverantwortlichkeit der Gemeinden für die Bauleitplanung unangetastet.
Ansprechpartner/in
Jutta Diekmann | |
Telefon: 04221 98124-20 E-Mail: diekmann@kommunalverbund.de |
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