Moderationsverfahren IMAGE
Der Kommunalverbund stimmt Einzelhandelsgroßprojekte in der Region Bremen nach den Regeln des IMAGE-Moderationsverfahrens ab (IMAGE - Interkommunale Moderation von Ansiedelungsvorhaben des großflächigen Einzelhandels).
Dies betrifft Planungen und Erweiterungen von
- Einzelhandelsgroßprojekten im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO: Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe über 800 qm Verkaufsfläche und
- Agglomerationen verschiedener Einzelhandelsbetriebe, die zusammen über 800 qm Verkaufsfläche erreichen.
Die Planungen und Erweiterungen umfassen
- Neuansiedlungen
- Erweiterungen und/oder Nutzungsänderungen im Bestand
- Verlagerungen
- Aufstellung Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan.
Für großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten mit einer Gesamtverkaufsfläche über 800 qm Verkaufsfläche ist ein Nachweis gemäß den Kriterien des RZEHK erforderlich, dass sie eine Nahversorgungsfunktion erfüllen und somit nach Art, Lage oder Umfang nur unwesentliche Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO haben.
Moderationsablauf
Die Moderation erfolgt in einem abgestuften Verfahren. Sobald die Prüfung oder Bewertung eine regionale Unbedenklichkeit ergibt, wird das Verfahren abgeschlossen. Für die Bewertung werden einheitliche städtebauliche und raumordnerische Kriterien zu Grunde gelegt.
1. Meldephase
Die Kommunen melden dem Kommunalverbund alle Einzelhandelsprojekte über 800 qm Verkaufsfläche (Information und Meldeformular s. unten).
2. Prüfphase
In der Erstbewertung wird formal geprüft,
- ob das Einzelhandelsgroßprojekt dem regionalen Standortkonzept und den regionalen Ansiedlungsregeln entspricht und
- ob die geplanten Verkaufsflächen bestimmte regionale Aufgreifschwellen überschreiten.
Vorhaben, die eine Aufgreifschwelle unterschreiten, werden als regional unbedenklich eingestuft und gelten als regional abgestimmt.
Vorgaben, die eine Aufgreifschwelle überschreiten, werden gemäß den vereinbarten Regeln in einer Zweitbewertung auf ihre regionale Unbedenklichkeit geprüft.
In der Zweitbewertung wird die Prüfung des Einzelhandelsprojekts unter Einbeziehung der Raumordnung und ggf. weiterer potentiell betroffener Kommunen und Handelskammern vertieft. Kann das Einzelhandelsgroßprojekt nicht als regional unbedenklich eingestuft werden, beginnt die Moderationsphase.
3. Moderationsphase
In der Moderationsphase werden die Wirkungen des Einzelhandelsgroßprojekts auf regionale Versorgungsstrukturen ausführlich analysiert und regional abgestimmt. Ergebnis der Moderationsphase ist eine Empfehlung an die Ansiedlungskommune.
Das IMAGE-Moderationsverfahren ist Bestandteil des Regionalen Zentren- und Einzelhandelskonzepts (RZEHK).
Ansprechpartner/in
Jutta Diekmann | |
Telefon: 04221 98124-20 E-Mail: diekmann@kommunalverbund.de |
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